Allgemeine Geschäftsbedienungen

Gegenstand der Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Fahrzeugaufbereitung und Schönheitsreparaturen an Fahrzeugen, insbesondere das Reinigen von Kfz, Autopflege, Dellenreparatur, Ausbessern von Lackschäden, Ausbeulen von Karosserieteilen mit und ohne Lackieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Dienstleistungen werden ausschließlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dellenwerkstatt Marco Löwe erbracht.

Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.

Terminaufträge sind vom Auftraggeber als solche zu deklarieren. Dieser Service kann nur unverbindlich angeboten werden. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Dazu genügt unter anderem auch eine telefonische Mitteilung auf dem Anrufbeantworter des Vertragspartners.

Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig verbindliche Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.

Wird ein Termin vom Auftraggeber kurzfristig storniert, behält sich die Dellenwerkstatt Marco Löwe das Recht vor, entstandene Kosten und erbrachte Leistungen, z. B. Gebühren für Kostenvoranschläge, Kosten für Ersatzteil- oder Materialbestellungen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten und im Voraus nicht storniert, kann der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber für den frei gehaltenen Termin wegen Umsatzausfalls geltend machen.

Reklamationen

Die durchgeführten Arbeiten werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Rückgabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur sofort nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Bei einer berechtigten Reklamation hat die Dellenwerkstatt Marco Löwe das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Nach erfolgloser Nachbesserung wird ein angemessener Preisnachlass gewährt. Reklamationen sind vor Ort unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung des Fahrzeugs durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen sofort fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. Wird das reklamierte Fahrzeug oder die reklamierte Objekt der Dienstleistung nicht zeitnah dem Auftragnehmer zur Nachbesserung zur Verfügung gestellt, entfällt der Anspruch auf Reklamation.

Haftung/Haftungsausschlüsse/Garantie

Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Schäden, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, aber ihre Ursache in schon vorher schadhaften Materialien haben, z. B. durch Steinschlag, schlecht verarbeiteten oder alten Lacken, nachlackierten Fahrzeugteilen, Kratzern, Lackabplatzungen, Dellen oder Rissen können keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.

Für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Bearbeitung durch den Auftragnehmer am Fahrzeug vorhanden waren, z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte An- und Aufbauten, Antennen, Felgen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur, Exterieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird keine Haftung übernommen. Motor- und Motorraumwäschen werden nur an Kraftfahrzeugen mit funktionierender Abdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Abdichtung des Motors seines Fahrzeugs.

Bei empfindlichen Elektronikbauteilen, z. B. Auto-HiFi, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese vor den auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Auftragnehmer zu melden, da sonst gegen den Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Auftragserteilung Besonderheiten, Außergewöhnlichkeiten oder bereits bestehende Schäden dem Auftragnehmer zu melden. Anderenfalls ist jede Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

Nach der Feuchtreinigung von Fahrzeuginnenräumen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Innenraum nach Abholung des Fahrzeuges ausreichend zu lüften. Wird der Innenraum des Fahrzeugs nicht gelüftet, kann es zu Schäden durch Schimmelbefall oder Geruchsbildung kommen. Der Auftragnehmer kann nicht für Folgeschäden durch unzureichende Trocknung und Lüftung haftbar gemacht werden.

Die Dellenwerkstatt Marco Löwe übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände in Kundenfahrzeugen. Der Auftraggeber wird gebeten, vor Abgabe des Fahrzeugs alle Gegenstände aus diesem zu entnehmen, die nicht zum Fahren benötigt werden, z. B. Mobiltelefone, Sonnenbrillen, Geldbörsen und sonstige Wertsachen.

Wir behalten uns vor, für das notwendige Aus- und Einräumen von Gegenständen aus dem Fahrzeug oder für anfallende Entsorgungskosten von mitgebrachtem Müll einen Mehraufwand zu berechnen.

Die Dellenwerkstatt Marco Löwe übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Unwetter, z.B. Hagel, Sturm oder Fremdeinwirkungen, z.B. Vandalismus, Einbruch, Diebstahl entstehen.

Bei Lackreparaturen können Farbunterschiede auftreten. Darüber wird der Kunde vorab informiert.

Für Farbunterschiede wird keine Haftung übernommen. Für Lackreparaturen wegen Korrosion und Rostbefall wird allgemein keine Garantie und keine Haftung übernommen.

Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Beschädigungen, Geruch oder Flecken aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbunterschieden, Farbverblassungen oder Farbabweichungen führen.

Fahrzeugüberführung

Die Dellenwerkstatt Marco Löwe bietet die Fahrzeugüberführung als Dienstleistung an. Aus versicherungstechnischen Gründen übernimmt die Dellenwerkstatt Marco Löwe keine Haftung bei der Überführung von Fahrzeugen. Selbstverständlich sind Fahrzeuge über die betriebliche Haftpflichtversicherung der Dellenwerkstatt Marco Löwe in vollem Umfang versichert, sobald der Auftrag schriftlich erteilt wurde und sich das Fahrzeug in der Obhut der Dellenwerkstatt Marco Löwe befindet.

Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber vereinbart.

Bei Fahrzeugabholung ist eine Auftragsbestätigung auszufüllen.

Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten.

Mit Auftragserteilung willigt der Auftraggeber ein, dass sein Fahrzeug per Achse für Lackierarbeiten zur Lackiererei überführt wird.

Formalien und schriftliche Absicherung

Der Kunde hat vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Auftragsbestätigung dient zugleich als Übergabebestätigung für den Auftraggeber.

Für schriftliche Kostenvoranschläge berechnen wir eine Pauschale von 49,00 Euro. Diese Pauschale wird nach Auftragserteilung erstattet.

Preise

Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Dienstleistung.

Preisangaben in Werbemedien der Dellenwerkstatt Marco Löwe dienen nur zur Orientierung und können je nach Auftrag von den Angebotspreisen variieren. Über den endgültigen Preis oder Preisänderungen wird der Kunde vorab schriftlich oder telefonisch informiert.

Die endgültigen Preise werden nach Besichtigung des Fahrzeugs und vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung.

Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

Es gelten die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt Barzahlung bei Abholung des Fahrzeugs sofort nach erbrachter Leistung. Die erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Zahlungsbedingungen müssen bei Auftragserteilung vereinbart werden. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Auftragsbestätigung anzugeben und vom Auftraggeber zu unterschreiben. Wird die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist vom Kunden der Fahrzeugschein des Fahrzeugs vorzulegen. Bei Zahlung auf Rechnung gilt allgemein eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Gültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden. Bei Aufträgen mit Teileersatz oder bei Auftragswerten ab fünfhundert Euro behalten wir uns vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen.

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.

Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.

Änderungen, die nur einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.


Letzte Änderung: 10.04.2010


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